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HOLTZ Immobilien GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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| Die Firma HOLTZ Immobilien GmbH versteht
sich als Dienstleister. Für unsere Kunden und Geschäftspartner
sind wir um Fairness, Klarheit und Transparenz unserer Aussagen und
Angebote bemüht. Durch die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen
zu uns, das heißt bereits durch Entgegennahme eines Exposés
oder eines kaufmännischen Schreibens entsteht ein Maklervertrag,
zu dessen Inhalt Sie bitte die folgenden Bedingungen als vereinbart
betrachten mögen. |
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| 1. |
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Angaben zu Immobilien-Objekten in unserer Geschäftskorrespondenz
basieren auf uns erteilten Informationen. Alle Angaben erfolgen freibleibend
und ohne Gewähr. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit
übernehmen wir nicht. |
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| 2. |
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Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den
Empfänger selbst bestimmt, der im Falle von unerlaubter Weitergabe
für unsere Provision sowie für entstandenen Schaden haftet.
Im Falle eines Erwerbs durch GbR-Partner oder verbundene Firmen haftet
der Empfänger ebenfalls gesamtschuldnerisch für unsere Provision
sowie eventuell entstandenen Schaden. |
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| 3. |
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Ist ein von uns angebotenes Immobilien-Objekt dem Empfänger
bereits bekannt, so bitten wir um schriftliche Mitteilung innerhalb
von sieben Tagen. Andernfalls bleibt unser Provisionsanspruch erhalten.
Wir sind im gegebenen Falle auch berechtigt, um Nachweis der Vorkenntnis
zu bitten. |
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| 4. |
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Zur Provisionshöhe gelten die in Exposés
und in unseren jeweiligen objektbezogenen Mitteilungen genannten Provisionssätze.
Es gilt die jeweils gesetzmäßige Umsatzsteuer zur Zeit
der Rechnungslegung. |
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| 5. |
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Ebenso wie wir unseren Kunden und Geschäftspartnern gegenüber
in Informationspflicht stehen, verpflichten sich unsere Geschäftspartner,
uns Mitteilung zu machen, wann und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen
über ein von uns angebotenes Immobilien-Objekt ein Vertrag
zustande gekommen ist. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsverhandlungen
und auf Kopien von geschlossenen Verträgen.
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| 6. |
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Unser Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision beruht
auf Nachweis und/oder Vermittlung, gegebenenfalls auch ohne dazwischenliegende
Tätigkeit durch uns. Die Provision wird fällig mit Vertragsabschluß
für das jeweilige Immobilien-Objekt und ist zahlbar unmittelbar
nach Vertragsabschluß, sofern nicht andere Zahlungsziele vereinbart
sind. Gleiches gilt, wenn die Vertragsbedingungen von den ursprünglich
angestrebten abweichen und/oder wenn im zeitlichem und wirtschaftlichem
Zusammenhang mit einem ersten Vertrag Erweiterungen und Ergänzungen
zustande kommen, die in direktem Bezug zu unserer Tätigkeit als
Nachweismakler und/oder Vermittler stehen. |
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Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann erhalten,
wenn ein zustande gekommener Kaufvertrag zur Rückabwicklung oder
Auflösung kommt aus Gründen, welche der Provisionspflichtige
zu verantworten hat |
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Wenn ein durch unsere Vermittlung zustande gekommener
Kaufvertrag rückabgewickelt oder aufgelöst werden muß
aus Gründen, welche die andere Seite zu vertreten hat (z.B. Nicht-Lieferbarkeit
oder wesentliche Rechtsmängel, über die wir nicht ausreichend
informiert haben), so besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer
Käuferprovision an uns. Eventuell bereits von uns erhaltene Provisionen
werden wir in einem solchen Falle zurückerstatten. Unbeschadet
bleibt unserer Schadensersatzanspruch gegen die andere Seite |
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| 7. |
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Eine Tätigkeit jeweils für den anderen Vertragspartner
ist uns gestattet. Bei der Auswahl unserer Vertragspartner und Kunden
gilt für uns Vertragsfreiheit. Das Verbot des Selbstkontrahierens
ist ausbedungen. Im Streitfall gilt als Gerichtsort Berlin. |
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| Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle
Geschäftsbeziehung mit Ihnen. |
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